Transportschein

Der Transportschein ist das Formular, mit dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Krankenbeförderung verordnet. Offiziell heißt er Verordnung einer Krankenbeförderung, Muster 4. Ohne ihn übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten nicht.
Ausgestellt wird der Schein von der behandelnden Praxis oder der Klinik. Darauf steht, warum die Fahrt medizinisch notwendig ist, wohin sie geht und in welcher Form Sie befördert werden – sitzend, im Rollstuhl oder liegend. Für einen einzelnen Termin wird eine einzelne Fahrt verordnet, bei Serienbehandlungen wie einer Dialyse kann der Schein mehrere Fahrten abdecken.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Verordnung und Genehmigung. Die Verordnung stellt der Arzt aus, die Genehmigung erteilt die Krankenkasse. In vielen Fällen muss die Fahrt vor Antritt genehmigt werden. Genehmigungsfrei ist die Beförderung zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstätte unter anderem bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität sowie bei den Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis.
Unser Tipp: Lassen Sie sich den Schein möglichst schon beim Termin ausstellen, an dem die Folgebehandlung vereinbart wird. Das erspart einen zusätzlichen Weg in die Praxis. Reichen Sie den Schein danach bei Ihrer Krankenkasse ein, wenn eine Genehmigung nötig ist.
Für Privatfahrten – etwa zur Familienfeier oder zum Friedhof – brauchen Sie keinen Transportschein. Diese Fahrten rechnen Sie direkt mit uns ab.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine Genehmigung erforderlich ist: Rufen Sie uns an. Wir sehen uns Ihre Situation gemeinsam an und unterstützen Sie beim Ausfüllen und beim Genehmigungsverfahren.

