Pflegegrad und Krankenfahrt: Was Ihnen zusteht

Pflegegrad und Krankenfahrt: Was Ihnen zusteht

Kostenübernahme

Fahrer hilft einer Seniorin im Rollstuhl über die Rampe ins Fahrzeug

Der Pflegegrad entscheidet mit darüber, wie einfach Sie zu einer bezahlten Krankenfahrt kommen. Seit 2019 ist die Regelung deutlich großzügiger als früher – viele Betroffene wissen davon allerdings nichts.

Bei Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Genehmigung der Krankenkasse für Fahrten zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstätte als erteilt. Sie brauchen also weiterhin eine ärztliche Verordnung, müssen aber nicht zusätzlich auf die Zustimmung der Kasse warten.

Bei Pflegegrad 3 gilt dasselbe, wenn zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vorliegt. Das muss die Ärztin oder der Arzt auf der Verordnung vermerken.

Unabhängig vom Pflegegrad genehmigungsfrei sind Fahrten für Menschen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) im Schwerbehindertenausweis.

Bei Pflegegrad 1 oder 2 und ohne Pflegegrad muss die Fahrt dagegen in der Regel vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Eine Ausnahme bilden ambulante Behandlungen mit hoher Frequenz wie Dialyse sowie Chemo- und Strahlentherapie – hier gilt die Genehmigung ebenfalls als erteilt.

Unser Tipp: Halten Sie Pflegegrad-Bescheid und Schwerbehindertenausweis bereit, wenn Sie mit Ihrer Praxis über die Verordnung sprechen. Beides hilft, den richtigen Vermerk auf dem Schein zu bekommen – und erspart Ihnen Wartezeit.

Sie sind sich nicht sicher, was in Ihrem Fall gilt? Rufen Sie uns an, wir gehen es mit Ihnen durch.

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