Zuzahlung und Befreiung: Was eine Krankenfahrt wirklich kostet

Zuzahlung und Befreiung: Was eine Krankenfahrt wirklich kostet

Kostenübernahme

Barrierefreies Fahrzeug am Abend in einer Düsseldorfer Wohnstraße

Die häufigste Frage am Telefon lautet: Was kostet mich die Fahrt? Die Antwort ist bei gesetzlich Versicherten überschaubar – in den allermeisten Fällen zahlen Sie deutlich weniger, als Sie befürchten.

Übernimmt die Krankenkasse die Fahrt, tragen Sie als erwachsene versicherte Person eine gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Prozent der Fahrtkosten, mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt. Mehr als die tatsächlichen Kosten zahlen Sie nie. Hin- und Rückfahrt gelten dabei als zwei Fahrten.

Sind Sie von Zuzahlungen befreit, entfällt dieser Betrag vollständig. Eine Befreiung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, wenn Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr die Belastungsgrenze überschreiten. Sie liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung bei einem Prozent.

Unser Tipp: Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege des Jahres – auch für Medikamente, Heilmittel und Krankenhausaufenthalte. Viele Menschen erreichen die Belastungsgrenze früher, als sie denken, und beantragen die Befreiung zu spät. Der Befreiungsausweis gilt dann für den Rest des Kalenderjahres.

Privatversicherte rechnen die Fahrt zunächst mit uns ab und reichen die Rechnung anschließend bei ihrer Versicherung ein. Der Umfang der Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.

Bei Privatfahrten ohne medizinischen Anlass richtet sich der Preis nach Strecke, Dauer und Anzahl der Stationen. Sie erhalten die Auskunft vorab, ohne versteckte Kosten.

Ein Anruf genügt.

Sie haben Fragen zu Ihrer Fahrt oder zur Kostenübernahme? Rufen Sie uns an – wir klären das in wenigen Minuten.

Täglich erreichbar von 6:00 bis 21:00 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen.

© 2026 GERRICUS Krankenbeförderung

Mo.–So. 6:00–21:00 Uhr

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